Sind Sie von NIS2 betroffen? Klären Sie es in einem Gespräch.
Eine pauschale Antwort gibt es nicht — wohl aber eine schnelle, konkrete Einordnung für Ihr Unternehmen.
NIS2 in Kürze
- In Kraft seit
- 6. Dezember 2025 (NIS2-Umsetzungsgesetz)
- Betroffene Unternehmen
- rund 29.500–30.000 in Deutschland
- Bußgeldrahmen
- bis 10 Mio. € bzw. 2 % des weltweiten Jahresumsatzes
- Haftung
- die Geschäftsleitung muss Maßnahmen billigen und überwachen
Der Kaskadeneffekt
Auch wer selbst nicht direkt unter NIS2 fällt, bekommt die Anforderungen oft indirekt zu spüren: Als Zulieferer eines betroffenen Unternehmens werden Sicherheitsanforderungen regelmäßig vertraglich durchgereicht (Lieferkettensicherheit, § 30 BSIG). Das ist der Grund, warum sich diese Frage auch für kleinere Betriebe lohnt, die auf den ersten Blick nicht betroffen scheinen.
Was der Check umfasst
Umfang
Kurzes Gespräch zu Branche, Größe, Kundenstruktur und bestehenden vertraglichen Anforderungen.
Dauer
In der Regel ein Termin von rund 60 Minuten, ohne aufwendige Vorbereitung Ihrerseits.
Ergebnis
Eine schriftliche Einschätzung mit priorisierten nächsten Schritten — verständlich, ohne Fachjargon.
Betroffenheit anfragen
Datensparsam gehalten — wir fragen nur, was wir für eine erste Einschätzung brauchen.
Häufige Fragen
Was ist NIS2?
NIS2 ist eine EU-Richtlinie zur Cybersicherheit, die in Deutschland seit dem 6. Dezember 2025 als NIS2-Umsetzungsgesetz gilt. Sie verpflichtet betroffene Unternehmen zu Mindeststandards bei der IT-Sicherheit und zu einer Meldepflicht bei erheblichen Sicherheitsvorfällen.
Wer ist von NIS2 betroffen?
Das hängt von Branche, Größe und der Rolle Ihres Unternehmens in der Lieferkette ab. Bundesweit sind schätzungsweise 29.500 bis 30.000 Unternehmen betroffen. Ob das auch auf Ihr Unternehmen zutrifft, lässt sich pauschal nicht beantworten — das klären wir im Gespräch.
Was passiert, wenn wir betroffen sind und nichts unternehmen?
Bei Verstößen sieht das Gesetz Bußgelder bis zu 10 Mio. € bzw. 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vor. Zusätzlich muss die Geschäftsleitung die Sicherheitsmaßnahmen persönlich billigen und überwachen und haftet entsprechend.
Was, wenn wir selbst nicht direkt betroffen sind?
Auch dann kann NIS2 Sie erreichen: Als Zulieferer eines betroffenen Unternehmens werden Sicherheitsanforderungen häufig vertraglich weitergereicht (Lieferkettensicherheit, § 30 BSIG). Deshalb lohnt sich die Einordnung auch für kleinere Betriebe.
Was umfasst der NIS2-Check bei Excutec?
Ein kurzes Gespräch zu Ihrer Situation, anschließend eine schriftliche Einschätzung mit priorisierten Maßnahmen. Der NIS2-Check ist eine kostenpflichtige Leistung; die Konditionen stimmen wir vorab mit Ihnen ab.